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AGB Hochzeit

1. FINALE BUCHUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. ANZAHLUNG
Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 50 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 50 % sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der Videograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Videograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

3. BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei „Frey Videography“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video von „Frey Videography“, Video © www.freyvideography.ch, oder eine Verlinkung auf die offizielle Social Media Seite von „Frey Videography“. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Frey Videography ist berechtigt
, die entstandenen Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-Mail etc.) zu nutzen.

Das Brautpaar muss dafür Sorge trage, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.

4. EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

1. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer das/die Video/s im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepages, Social Media, Blog, Fachmagazine für Videografie oder Hochzeiten usw.) vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos/Videos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient.

2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.

3. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos/Videos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares publiziert.

5. Der Auftragnehmer verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos/Videos zur Zweitnutzung.

5. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
Frey Videography behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift. 

Eingang der Rücktrittserklärung 

– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (50 %) wird einbehalten.

– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 90% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen. 

6. EXKLUSIVRECHT VIDEOGRAF
Der Videograf muss der einzig professionelle Videograf am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder, die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Videograf ist bei den Brautpaar-Aufnahmen (Foto- & Videoshooting) der einzige Videograf.

Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Frey Videography ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Videografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen.

Frey Videography bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzvideografenteam zu finden, können dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Videografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Frey Videography auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

8. Spesen
Fahrkosten sind je nach Paket inklusive. Weitere Kilometer werden pro km mit CHF 0,70 zzgl. MwSt verrechnet. Die Fahrtkosten werden erst nach der Hochzeit – bei der Restzahlung – beigefügt.

Übernachtungskosten: Ab einer videografischen Begleitung von 12h und einem Anfahrtsweg von 100 km sind die effektiv entstandenen Kosten für eine angemessene Hotelunterkunft vom Auftragsteller zu übernehmen.

Verpflegungskosten: Sofern eine Buchung länger als 10 Stunden dauert und die Kundinnen und Kunden die Verpflegung nicht zur Verfügung stellen, kommt eine Pauschale von CHF 35.- dazu.

9. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 100 CHF/ Stunde (netto) berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder falsch geschriebene Namen.

10. ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Videografen und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden (Kosten CHF 200.- pro weitere Stunde). Der Videograf ist maximal bis zu 14 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung des Videografen möglich.

11. AKZEPTIEREN DER AGBs
Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frey Videography zu.

AGB für Recruiting, Branding und Imagevideo

1. FINALE BUCHUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. ANZAHLUNG
Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 50 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 50 % sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Datum ändern und der Videograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert die Firma die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Videograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

3. BILDRECHTE

Die Bildrechte bleiben bei „Frey Videography“ und „VIMA Consultiung“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video von „Frey Videography“ und „VIMA Consultiung“, Video © www.freyvideography.ch oder www.vima-consulting.ch eine Verlinkung auf die offizielle Social Media Seite von „Frey Videography“ oder „VIMA Consultiung“. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Frey Videography und VIMA Consultiung sind berechtigt, die entstandenen Videos vom Dreh für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-Mail etc.) zu nutzen.

Der/die Kunde-inn  muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen am Dreh einverstanden sind gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor Drehstart mitgeteilt werden.

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE

Frey Videography und VIMA Consulting behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift. 

Eingang der Rücktrittserklärung 

– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (50%) wird einbehalten.

– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils abgemachten Preises.

– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 90% des Preises des jeweils abgemachten Preises.

3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall der Kunden-inn oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage des Drehtages führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen. 

5. EXKLUSIVRECHT VIDEOGRAF

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Frey Videography und VIMA Consulting ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Videografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet der/die Kunde-inn auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen.

7. FAHRTKOSTEN
Fahrkosten sind je nach Paket inklusive. Weitere Kilometer werden pro km mit CHF 0,70 zzgl. MwSt verrechnet. Die Fahrtkosten werden erst nach Übergabe des Videos – bei der Restzahlung – beigefügt.

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Kunden Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 100 CHF/ Stunde (netto) berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder falsch geschriebene Namen.

9. AKZEPTIEREN DER AGBs
Bei Buchung eines Filmes stimmt der/die Kunde-inn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frey Videography und VIMA Consulting zu.

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